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   OLG Brandenburg, 22.12.2016 - 10 UF 207/13   

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https://dejure.org/2016,50656
OLG Brandenburg, 22.12.2016 - 10 UF 207/13 (https://dejure.org/2016,50656)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.12.2016 - 10 UF 207/13 (https://dejure.org/2016,50656)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - 10 UF 207/13 (https://dejure.org/2016,50656)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung des Versorgungsausgleichs wegen Beeinträchtigung der beruflichen Kariere des ausgleichspflichtigen Ehegatten wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder sowie wegen Verletzung der Unterhaltspflicht durch Nichtaufnahme einer besser vergütete beruflichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung des Versorgungsausgleichs wegen Beeinträchtigung der beruflichen Kariere des ausgleichspflichtigen Ehegatten wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder sowie wegen Verletzung der Unterhaltspflicht durch Nichtaufnahme einer besser vergütete beruflichen ...

  • rechtsportal.de

    VersAusglG § 27
    Versagung des Versorgungsausgleichs wegen Beeinträchtigung der beruflichen Kariere des ausgleichspflichtigen Ehegatten wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder sowie wegen Verletzung der Unterhaltspflicht durch Nichtaufnahme einer besser vergütete beruflichen ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs aus Billigkeitsgründen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 842/81

    Versorgungsausgleich in Härtefällen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2016 - 10 UF 207/13
    Da eine gesetzliche Änderung über die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten die Anwartschaft eines Ehegatten verbessern kann, ist sie im Versorgungsausgleichsverfahren zu berücksichtigen (vgl. BGH, FamRZ 1986, 449; Johannsen/Henrich/Holzwarth, a. a. O.), sofern die Änderung, wie hier, bis zur abschließenden gerichtlichen Entscheidung in Kraft getreten ist (vgl. BGH, FamRZ 1983, 1003, 1004).
  • BGH, 04.09.2002 - XII ZB 46/98

    Berücksichtigung von Änderungen des für die Versorgung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2016 - 10 UF 207/13
    Das Gericht hat das zur Zeit seiner Entscheidung geltende Recht anzuwenden, wenn es sich nach seinem zeitlichen Geltungsbereich für den auf den zu entscheidenden Sachverhalt erstreckt (BGH, FamRZ 2003, 435; Johannsen/Henrich/Holzwarth, Familienrecht, 6. Aufl., § 5 VersAusglG Rn. 9).
  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 56/85

    Anrechnung und Bewertung von Kindererziehungszeiten im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2016 - 10 UF 207/13
    Da eine gesetzliche Änderung über die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten die Anwartschaft eines Ehegatten verbessern kann, ist sie im Versorgungsausgleichsverfahren zu berücksichtigen (vgl. BGH, FamRZ 1986, 449; Johannsen/Henrich/Holzwarth, a. a. O.), sofern die Änderung, wie hier, bis zur abschließenden gerichtlichen Entscheidung in Kraft getreten ist (vgl. BGH, FamRZ 1983, 1003, 1004).
  • OLG Celle, 13.05.2011 - 10 UF 65/11

    Der auf einem Kindererziehungszuschlag nach § 50a BeamtVG beruhende Teil des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2016 - 10 UF 207/13
    In den Hinweisen zur Auskunft über die Versorgungsanrechte (Bl. 281 R) weist das Landesverwaltungsamt ausdrücklich darauf hin, dass die Bewertung der Kindererziehungszuschläge nach der unmittelbaren Methode und nicht nach der zeitratierlichen Methode erfolgt ist (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 13.5.2011, 10 UF 65/11, Juris).
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